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21
Okt
2009

Irreparabler Imageschaden

Wenn die Verwendung eines Logos ein abmahnfähiger "Imageschaden" ist, kann ich als Kundin das auch geltend machen? Ein innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit gekaufter Rucksack mit einer Pfote ist wegen unzumutbarem Imageschaden nicht mehr zu gebrauchen. Zurückgeben! Geld wieder her!

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